Reviertiere - Ihre Haustiermesse im Revier
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Revierhunde

 

Revierhund des Jahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

>>> Leistungen und Kosten

>>> Anmeldung

>>> Plan der (überdachten) Ausstellungsfläche

>>> Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Leistungen und Kosten


A. Ausstellungsflächen im Tribünenhaus

Die Kosten für die Ausstellungsflächen im Tribünenhaus bemessen sich nach ihrer individuellen Lage und ihrer Größe.


Das Tribünenhaus umfasst eine Ausstellungsfläche von mehr als 3.000 m² auf drei Etagen. Für Tierschutzvereine, gemeinnützige und ähnliche Aussteller gelten Sonderkonditionen. Für alle Ausstellungsflächen gilt, dass sie unmittelbar an den Laufwegen der Besucherinnen und Besucher liegen.


Gastronomische und sanitäre Einrichtungen sind ausreichend vorhanden. Die sanitären Einrichtungen werden am Veranstaltungstag durch Raumpflegerinnen kostenlos betreut. Alle Ausstellungsflächen sind ausreichend beleuchtet. Zusätzlich kann ein Stromanschluss beauftragt werden.

 

Tribünenhaus

Das Tribünenhaus

 

Ausstellungsflächen im Ringbereich

Die Ausstellungsflächen im Ringbereich empfehlen sich insbesondere für kostenbewusste kleine Unternehmen und Existenzgründer, die viele Besucherinnen und Besucher erreichen wollen, für ihr Angebot jedoch nur eine geringe oder schmale Ausstellungsfläche benötigen.

 

Die Ausstellungsflächen im Ringbereich werden im Regelfall durch eine Wand im rückwärtigen Bereich eingegrenzt, in wenigen Fällen kann die Ausstellungsfläche durch zwei Wände eingegrenzt sein.

 

Die Ausstellungsfläche muss mindestens 4 m² betragen. Die Ausstellungsfläche kann individuell erweitert werden.

 

Die Kosten für Ausstellungsflächen im Ringbereich betragen

  • für 4 m² Ausstellungsfläche 60,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer),
  • für jeden weiteren ganzen m² Ausstellungsfläche 15,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 

 

Ausstellungsflächen im Innenbereich

Die Ausstellungsflächen im Innenbereich eignen sich besonders für Unternehmen, die über ein komplexes Angebot verfügen oder auf ihrer Ausstellungsfläche die Besucher individuell empfangen und beraten wollen. Ausstellungsflächen im Innenbereich sind zu mindestens zwei Seiten offen. Die offenen Seiten grenzen unmittelbar an die Laufwege der Besucherinnen und Besucher.

 

Die Ausstellungsfläche muss mindestens 9 m² betragen. Die Ausstellungsfläche kann individuell erweitert werden.

 

Es empfehlen sich quadratische oder rechteckige Ausstellungsflächen (3 x 3 m, 3 x 4 m, 4 x 4 m, 4 x 5 m…).

 

Die Kosten für eine Ausstellungsfläche im Innenbereich betragen

  • für 9 m² Ausstellungsfläche 162,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer),
  • für jeden weiteren ganzen m² Ausstellungsfläche 18,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 

 

Aussteller im Premiumbereich

Die Ausstellungsflächen im Premiumbereich lassen hinsichtlich des Kontakts zu den Besucherinnen und Besuchern keine Kompromisse zu. Unternehmen, die über ein umfassendes Angebot verfügen, beratungsintensive Gespräche führen oder eigene Präsentationen planen, finden hier ihr „Revier". Die Ausstellungsflächen im Premiumbereich sind zu vier Seiten offen. Sie werden rundum durch Laufwege der Besucherinnen und Besucher eingegrenzt.

 

Die Ausstellungsfläche muss mindestens 9 m² betragen. Die Ausstellungsfläche kann individuell erweitert werden. Es empfehlen sich quadratische oder rechteckige Ausstellungsflächen (3 x 3 m, 3 x 4 m, 4 x 4 m, 4 x 5 m…).

 

Die Kosten für eine Ausstellungsfläche im Premiumbereich betragen

  • für 9 m² Ausstellungsfläche 189,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer),
  • für jeden weiteren ganzen m² Ausstellungsfläche 21,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 

 

Sonderkonditionen für Tierschutzvereine, gemeinnützige und ähnliche Aussteller

Tierschutzvereinen, gemeinnützigen und ähnlichen Ausstellern werden grundsätzlich kostenlose Ausstellungsflächen bis zu 6 m² angeboten.
Die Ausstellungsfläche kann individuell erweitert werden; die für die Erweiterung entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den Ausstellungsflächen im Ring-, Innen- oder Premiumbereich. Die Ausstellungsfläche im Innen- und Premiumbereich muss auch hier mindestens 9 m² betragen.

 

 

Rabatt-Sonderkonditionen für Frühbucher bis zum 30. April 2010

Wenn Sie sich bis zum 30. April 2010 für eine Teilnahme an der "Reviertiere 2010" entscheiden, wird Ihnen bei der Rechnungserstellung ein Rabatt von 5 % auf die Kosten der Ausstellungsfläche eingeräumt.

 

 

Stromanschluss

Die Ausstellungsflächen können mit einem Stromanschluss versehen werden, um Geräte mit Strom zu versorgen. Hiervon sind Geräte ausgeschlossen, die nicht im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.

 

Für 20 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) wird Ihre Ausstellungsfläche mit einem Stromanschluss ausgestattet.

 


B. Ausstellungsflächen im Außengelände

Die Ausstellungsflächen im Außengelände bieten alle Möglichkeiten wie die Flächen im Tribünenhaus. Sie liegen mitten zwischen dem Tribünenhaus und dem naheliegenden Gelände, auf dem das Rahmenprogramm der Veranstaltung gezeigt wird. Die Möglichkeit von Stromanschlüssen ist hier nur eingeschränkt verfügbar.

Die Ausstellungsfläche muss mindestens 9 m² betragen. Die Ausstellungsfläche kann individuell erweitert werden. Es empfehlen sich quadratische oder rechteckige Ausstellungsflächen (3 x 3 m, 3 x 4 m, 4 x 4 m, 4 x 5 m…).

 

Die Kosten für eine Ausstellungsfläche im Außengelände betragen

  • für 9 m² Ausstellungsfläche 135,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer),
  • für jeden weiteren ganzen m² Ausstellungsfläche 15,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 


C. Ergänzende Leistungen

 

Veröffentlichung im Internet auf www.reviertiere.de

 

Alle Aussteller werden auf der Internetseite www.reviertiere.de kostenlos im Ausstellerverzeichnis aufgeführt.

 

Für 25 € (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) werden Ihre individuellen Kontaktdaten (Anschrift, Kommunikation, einschließlich Link auf die Homepage) zusätzlich ins Ausstellerverzeichnis aufgenommen. Außerdem wird auf Wunsch eine von Ihnen verfasste Kurzbeschreibung Ihres Angebots von maximal 400 Zeichen veröffentlicht. Die Veröffentlichung endet zum 31.12.2010.

 

Wenn Sie eine Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf unserer Internetseite www.reviertiere.de wünschen, können die Kosten hierfür individuell angefragt werden.

 

Veröffentlichung im Ausstellungsheft

 

Alle Besucherinnen und Besucher der "Reviertiere 2009" erhalten am Veranstaltungstag mit der Eintrittskarte ein kostenloses Ausstellungsheft. Das Ausstellungsheft informiert über die Aussteller, die vorhandenen Einrichtungen im In- und Outdoorbereich sowie ausführlich über das Rahmenprogramm. Er erscheint in einer Auflage von mindestens 5.000 Stück. Wenn Sie eine Veröffentlichung im Ausstellungsheft wünschen, können die Kosten hierfür individuell angefragt werden.

 

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Areal Gelsentrab Park
Das Areal aus der Vogelperspektive

 

 

Anmeldung

 

Um sich als Aussteller anzumelden, laden Sie sich bitte unser >>> Anmeldeformular als PDF herunter.


Das Formular kann mit dem kostenlosen >>> Acrobat Reader geöffnet und gespeichert werden.

Senden Sie uns bitte ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar der Anmeldung,

  • per Post an die Reviertiere GbR, Nikolaus-Kopernikus-Weg 17,
    45966 Gladbeck
  • oder per Fax an die Telefaxnummer (0 20 43) 4 83 79 39
  • oder als E-Mail mit Anhang (z. B. als "Scan") an die E-Mail info@reviertiere.de.

 

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Plan der (überdachten) Ausstellungsfläche

 

Um sich als Aussteller einen Überblick über die (überdachte) Ausstellungsfläche verschaffen zu können, haben wir hier einen Plan als PDF zur Verfügung gestellt.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

>>> Download der AGB als PDF

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die „REVIERTIERE 2010“ (nachfolgend als Veranstaltung bezeichnet)


1. Veranstalter

Veranstalter ist Herr Martin Wiese, Langmannskamp 2, 45276 Essen, als Mitunternehmer der Firma Reviertiere GbR, vertreten durch die Gesellschafter Frau Stephanie Jacobs und Herrn Martin Wiese,
Nikolaus-Kopernikus-Weg 17, 45966 Gladbeck.


2. Veranstaltungstermin und Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet am 22. August 2010 auf der Trabrennbahn Gelsenkirchen (Gelsentrab Park), Nienhausenstr. 42 in 45883 Gelsenkirchen statt.


3. Sinn und Zweck der Veranstaltung, rechtliche Einordnung

Die Veranstaltung soll ihren Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit geben, sich über Haustiere und mit Haustieren in Zusammenhang stehende Produkte und Dienstleistungen zu informieren und gegebenenfalls Produkte zu erwerben.

 

Gewerblichen, gemeinnützigen oder ähnlichen Ausstellern wird die Möglichkeit geboten, ihre Produkte, Dienstleistungen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit Haustieren stehen, zu präsentieren.

 

Die Veranstaltung ist ein Spezialmarkt im Sinne der Gewerbeordnung.


4. Öffnungszeiten und Verkaufszeiten für gewerbliche Leistungen/Produkte

Die Veranstaltung ist in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Gewerbliche Leistungen und Produkte dürfen nur in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr beworben und verkauft werden.

 

5. Anmeldung als Aussteller zur Reviertiere 2010
Die Anmeldung erfolgt durch das dafür vorgesehene Anmeldeformular des Veranstalters, welches auf der Internetseite www.reviertiere.de unter Informationen für Aussteller veröffentlicht ist. Mit der Bestätigung bzw. Rechnung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.


6. Aufbau- und Abbauzeiten, Haftung der Aussteller

Der Aufbau der Stände erfolgt durch die Aussteller oder deren Beauftragte am Samstag, 21. August 2010, in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr. Kleinaussteller mit einer Ausstellungsfläche bis zu 9m² erhalten darüber hinaus die Gelegenheit, am Veranstaltungstag in der Zeit von 07.00 bis 09.30 Uhr ihren Stand aufzubauen.

 

Der Abbau der Stände erfolgt durch die Aussteller oder deren Beauftragte am Veranstaltungstag nicht vor 18.00 Uhr. Die Abbauzeit endet um 21.30 Uhr. Am Montag, 23. August 2010, besteht in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr die Gelegenheit, den Abbau zu beenden.

 

Sollte der Stand bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgebaut sein, erfolgt der Abbau und eine etwaige Einlagerung gegen Kostenrechnung und unter Ausschluss der Haftung durch den Veranstalter. Eine erforderliche Einlagerung bei einem Spediteur erfolgt auf Kosten des Ausstellers.

 

Am Ende der Abbauzeit ist der Ausstellungsstand bzw. die Ausstellungsfläche im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Sämtliche Abfälle sind rückstandsfrei zu entfernen. Der Veranstalter ist berechtigt, eventuelle Reinigungs- und Reparaturarbeiten auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen.

 

Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Materials.


7. Ausstellerausweise

Die Inhaber der Ausstellerausweise sind berechtigt, die Veranstaltung während der Öffnungszeiten sowie der Aufbau- und Abbauzeiten zu betreten.

 

Jeder Aussteller erhält mindestens drei Ausstellerausweise. Für je 3m² Ausstellungsfläche, die über 9m² hinausgeht, erhält der Aussteller einen weiteren Ausstellerausweis. Die Ausweise sind neben der Angabe des Ausstellers unter Angabe des Namens des Ausweisinhabers zu personalisieren.

 

Die Ausstellerausweise sind auf Verlangen des Veranstalters oder dessen Beauftragte vorzuzeigen.


8. Parken für Aussteller und Besucher

Am Veranstaltungsgelände mehr als 600 Parkplätze vorhanden. Parkgebühren werden nicht erhoben. Für den Aufbau und den Abbau besteht die Möglichkeit, den Veranstaltungsort für die Dauer des Abladens und Beladens von Fahrzeugen nach Weisung des Veranstalters gezielt anzufahren. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der kostenlosen Parkplätze entstehen.


9. Ausstellung und Präsentation lebender Tiere

Sofern lebende Tiere ausgestellt oder präsentiert werden sollen, ist der Anmeldung eine Erlaubnis nach §11 der Tierschutzgesetzes beizufügen. Die Erlaubnis ist vor dem Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter im Veranstaltungsbüro auszuhändigen. Der Veranstalter hält die Erlaubnis für die Prüfung des Veterinäramtes der Stadt Gelsenkirchen zurück. Sie können nach Beendigung der Veranstaltung im Veranstaltungsbüro abgeholt werden.


10. Kosten

Die Kosten für die Ausstellungsfläche und der Zusatzleistungen etc. ergeben sich, sofern nicht gesondert vereinbart, aus dem Anmeldeformular.


11. Zahlung, Rabatt für Anmeldungen bis zum 30.04.2010

Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage vor Durchführung der Veranstaltung, auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Aussteller, die sich bis zum 30.04.2010 anmelden, erhalten mit der Rechnung einen Rabatt von 5 % auf die Kosten der Ausstellungsfläche (Frühbucherrabatt). Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.


12. Versicherung

Der Aussteller ist grundsätzlich selbst verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen.


13. Bewachung

Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen in der Zeit von Samstag, 21. August 2010, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 22. August 2010, 07.00 Uhr.

 

Die Bewachung des Standes, auch während des Aufbaus und Abbaus liegt in der Verantwortung des Ausstellers. Eigene Standwachen können nur mit Einvernehmen des Veranstalters eingesetzt werden, wobei ausschließlich vom Veranstalter zugelassenes Personal beauftragt werden darf.


14. Ausstellungsstände

Der Veranstalter nimmt die Platzierung der Ausstellungsstände vor. Die Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Veranstalter kann im Einzelfall eine Verlegung bereits bestätigter Stände vornehmen bzw. die Größe und Maße der Standfläche ändern, ohne dass hieraus Rechte des Ausstellers hergeleitet werden können. Kommt es hierdurch zu einer Verringerung der Standfläche, werden die Kosten anteilig erstattet.

 

Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung besetzt sein. Aussteller, die vor Beendigung der Veranstaltung ihren Stand ganz oder teilweise räumen, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete verpflichtet.

 

Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Fußboden, Wände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Einbauten des Veranstaltungsgeländes dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden ihm in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls im Bereich des Ausstellungsstands befindliche Wände, Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein.

 

Elektrische Geräte dürfen auf den Ausstellungsständen nur mit Zustimmung des Veranstalters betrieben werden. Eine Beauftragung eines Stromanschlusses ist mit dem Anmeldeformular erforderlich und mit Kosten verbunden. Der Betrieb elektrischer Geräte zur gastronomischen Versorgung, auch der des Ausstellers, ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.

 

15. Werbung

Werbematerial darf nur innerhalb der Ausstellungsfläche verteilt werden. Es darf lediglich Eigenwerbung betrieben werden, eine Werbung für Dritte ist ausgeschlossen. Jede Werbung außerhalb des Standbereichs im Einzugsbereich des Veranstaltungsortes wird als Verstoß gegen diese Regel angesehen und in jedem Einzelfall mit einer Zahlung von 500 € an der Veranstalter geahndet. Im Wiederholungsfall ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller Hausverbot zu erteilen. Der Schaden aus der Schließung des Standes geht in diesem Fall zu Lasten des Ausstellers.


16. Unteraussteller

Der Veranstalter kann für die Zulassung von Unterausstellern zusätzliche Kosten erheben, die vom Aussteller zu tragen sind. Grundsätzlich haftet jeder Aussteller eines gemeinschaftlichen Ausstellungsstands als Gesamtschuldner. Unteraussteller müssen dem Veranstalter spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung gemeldet und von diesem genehmigt werden. Nicht gestattet ist, ohne Genehmigung Stände zu tauschen, zu teilen oder an Dritte zu vermieten. Im Falle eines Verstoßes kann der Veranstalter vom Mieter des Standes umgehende Unterlassung verlangen oder 50 % der in Rechnung gestellten Kosten nachberechnen.


17. Vereine, gemeinnützige und ähnliche Aussteller

Vereine, gemeinnützige und ähnliche Aussteller, die durch den Veranstalter eine kostenlose Ausstellungsfläche zur Verfügung gestellt bekommen haben, die die gesamte Ausstellungsfläche darstellt, dürfen auf diesem Ausstellungsstand keine Dienstleistungen oder Waren mit Ausnahme der Mitgliedschaft in ihrer Organisation vermitteln oder verkaufen. Anderenfalls werden die üblichen Kosten nachberechnet.
Die Gemeinnützigkeit oder besondere Förderungswürdigkeit ist ggf. durch einen Bescheid des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen.


18. Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Aussteller nach verbindlicher Anmeldung und Rechnungsstellung durch den Veranstalter kann nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden. Als Rücktrittsdatum gilt der Eingang beim Veranstalter. Die Bestätigung des Veranstalters erfolgt ebenfalls schriftlich. Es entstehen in jedem Fall Rücktrittskosten.

 

Die Rücktrittskosten werden nach folgender Staffel berechnet:

 

Rücktritt bis zum 30.04.2010 30 % des Rechnungsbetrages
Rücktritt bis zum 30.05.2010 50 % des Rechnungsbetrages
Rücktritt bis zum 30.06.2010 70 % des Rechnungsbetrages
Rücktritt bis zum 30.07.2010 90 % des Rechnungsbetrages

 

Bei einem Rücktritt nach dem 30.07.2010 wird der volle Rechnungsbetrag fällig.


19. Änderungen, Absagen, Verlegungen, höhere Gewalt

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern, die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmessungen zu verändern oder zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

Wird die Veranstaltung bis zu drei Monate vor Beginn durch unvorhergesehene Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt, ist er berechtigt, von den Ausstellern 30 % der Kosten der Standmiete zu erheben.

 

Kommt es nach Beginn der Ausstellung infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen zu deren Schließung, hat der Aussteller die vollen Kosten zu tragen.


20. Haus- und Platzordnung

Das Haus- und Platzrecht liegt beim Veranstalter und dessen Beauftragte. Den Anordnungen des Veranstalters oder dessen Beauftragte ist umgehend zu folgen.


21. Änderungen

Alle Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

 

22. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der Regelung am nächsten kommt.

 

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